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Statuten

Wichtige Anmerkung!

Die hier veröffentliche Version ist eine Kopie der gedruckten Fassung. Rechtsgültig ist immer und in jedem Fall das gedruckte und an die Mitglieder abgegebene Dokument. Hier als PDF...

Wichtig: Die männliche Form wird auch für die weibliche angewendet!

 

Name, Sitz und Zweck

  1. Unter dem Namen EQUIPE BERNOISE besteht seit 1964 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
  2. Der Sitz des Vereins ist Bern per Adresse: EQUIPE BERNOISE, Postfach, 3097 Liebefeld.
  3. Die EQUIPE BERNOISE bezweckt die Ausübung des Automobilrennsportes im Speziellen und fördert das Interesse an dieser Sportart im Allgemeinen.
    Die Aufgaben des Vereins sind unter anderem:
    1. Die gegenseitige Unterstützung von Mitgliedern an motorsportlichen Veranstaltungen
    2. Der Erwerb der Bewerberlizenz der Nationalen Sporthoheit für die Fahrer
    3. Die Organisation und Durchführung interner Veranstaltungen (Rennen, Trainings, gesellige Anlässe, etc.)
    4. Die Hilfe an Mitglieder bei sportlichen und technischen Problemen
    5. Die Pflege der Kameradschaft
    6. Der Stammtisch.

Mitgliedschaft

  1. Die EQUIPE BERNOISE setzt sich folgendermassen zusammen:
    1. Mitglieder
      Alle Mitglieder haben das Stimm- und Wahlrecht.
      Auch juristische Personen können als Mitglieder aufgenommen werden.
      Diese geniessen nur eine Stimme.

    2. Juniorenmitglieder
      sind alle Mitglieder, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Sie haben die Möglichkeit, an vereinsinternen Veranstaltungen teilzunehmen, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht. Aufnahmegesuche als Juniorenmitglied müssen von einem Elternteil mitunterzeichnet werden. Juniorenmitglieder bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag. Sie werden mit dem Erreichen des 18. Altersjahres automatisch zu Mitgliedern.
      Besitzen Junioren-Mitglieder eine von einem ASN ausgestellte Fahrerlizenz, werden sie automatisch in die Kategorie „Fahrer“ umgeteilt. Sie können an den klubinternen Pokalen und Meisterschaften teilnehmen. Das Stimm- und Wahlrecht erhalten sie aber erst mit Erreichen der Volljährigkeit.

    3. Ehrenmitglieder
      Mitglieder, welche gegenüber der EQUIPE BERNOISE oder dem Motorsport besondere Dienste geleistet haben, können durch die Hauptversammlung, auf Antrag des Vorstandes, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben ebenfalls das Stimm- und Wahlrecht.

    4. Fahrer (Zusatzbezeichnung)
      Mitglieder, welche an motorsportlichen Veranstaltungen teilnehmen, erhalten die Zusatzbezeichnung "Fahrer". Diese sind berechtigt, an motorsportlichen Veranstaltungen unter der Bewerbung EQUIPE BERNOISE an den Start zu gehen.

    1. Jeder Interessent wird auf schriftliches Gesuch hin vorerst provisorisch aufgenommen. Die definitive Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand.
    2. Jedes Neumitglied, welches in die EQUIPE BERNOISE aufgenommen wird, hat eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten, deren Betragshöhe die Hauptversammlung bestimmt.

  2. Der Vorstand der EQUIPE BERNOISE ist berechtigt, Gäste im In- und Ausland unter der Bewerbung EQUIPE BERNOISE starten zu lassen.

  3. Die Mitgliedschaft erlischt:
    1. durch Austritt oder Tod
    2. durch Streichung
    3. durch Ausschluss

    Der Austritt ist ausschlisslich auf die ordentliche Hauptversammlung möglich. Wird dieser Termin nicht eingehalten, so läft die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr weiter. Bei Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand. Mitglieder, welche ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, können auf Ende des laufenden Vereinsjahres gestrichen werden.

    Ein Mitglied kann durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es die Vereinsinterssen oder die Bestimmungen dieser Statuten in grober Weise verletzt.

  4. Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird alljährlich von der ordentlichen Hauptversammlung bestimmt. Die Höhe der der Beiträge der juristischen Mitglieder werden durch den Vorstand bestimmt. Der maximale Beitrag pro jahr und Mitglied darf Fr. 150.-- nicht übersteigen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

    Alle Mitglieder-Kategorien werden nach 50 Jahren Mitgliedschaft automatisch zu Freimitgliedern mutiert und von ihren Beitragspflichten befreit.

    Die Jahresbeiträge sind innert 30 Tagen nach Aufforderung zu leisten.

Organisation

  1. Die Organe der EQUIPE BERNOISE sind:
    1. die ordentliche Hauptversammlung
    2. die Mitgliederversammlung
    3. der Vorstand
    4. die Rechnungsrevisoren

  2. Die ordentliche Hauptversammlung wird einmal jährlich vom Vorstand zur Behandlung von Anträgen einberufen. Sie findet in der regel im Monat Februar statt. Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung hat mindestens 20 Tage vor Termin auf schriftlichem Wege zu erfolgen.

  3. Die Geschäfte der ordentlichen Hauptversammlung sind:
    1. Entgegennahme der Berichte und der Jahresrechnung
    2. Wahl des Präsidenten
    3. Wahl des übrigen Vorstandes
    4. Wahl der Rechnungsrevisoren
    5. Ernennung von Ehrenmitgliedern
    6. Streichung und Anschluss von Mitgliedern
    7. Revision der Statuten
    8. Festsetzung der Jahresbeiträge
    9. Jahresprogramm
    10. Behandlung von Anträgen, welche dem Präsidenten mindestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden müssen.
    11. Die Auflösung des Vereins, die Ernennung eines Liquidators oder einer Liquidationskommission.

  4. Zu gültigen Versammlungsbeschlüssen bedarf es der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Die Abstimmungen erfolgen offen oder auf Verlangen geheim.

  5. Für den Beschluss der Auflösung der EQUIPE BERNOISE bedarf es der absoluten Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, wird eine Mitgliederversammlung einberufen. An dieser Versammlung müssen drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dem Auflösungsbeschluss zustimmen.

  6. Die Mitgliederversammlung kann durch Verfügung des Präsidenten, auf Beschluss des Vorstandes oder auf begründetes Begehren von mindestsens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Sie beschliesst über die auf der Einladung aufgeführten Traktanden.
    Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mindestens 10 Tage vor Termin durch Zirkular an sämtliche Mitglieder zu erfolgen.

  7. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Kassier sowie ein bis fünf Beisitzer. Die Konstitution des Vorstandes ist Sache der Hauptversammlung. Der Vorstand wird durch die Hauptversamm-lung für die Dauer eines Jahres gewählt. Ueber den Vorstand kann in globo abgestimmt werden, dagegen wird der Präsident in besonderer Abstimmung erkoren resp. bestätigt.
    Die Amtsdauer eines im Verlaufe eines Vereinsjahres gewählten Vorstands-mitgliedes läuft auf die nächstfolgende Hauptversammlung ab.

  8. Der Vorstand vertritt die EQUIPE BERNOISE gegen aussen. Zu seinen Befugnissen gehören:
    • Die Führung der laufenden Geschäfte.
    • Die Vorbereitung der Traktanden für die Hauptversammlung.
    • Die Bestimmung von Delegierten der EQUIPE BERNOISE.
    • Die Information der Mitglieder durch geeignete Medien wie zum Beispiel Club-News und der Internet-Homepage.
    • Die Durchführung von Rennen und geselligen Anlässen.
    • Der Erwerb und die Erneuerung der Bewerberlizenz.
    • Die Ernennung von Sonderkommissionen und Komitees zur Durchführung von vereinsinternen Anlässen.
    • Die Bewilligung zur Finanzierung von Vereinsgeschäften bis zum Betrag von max. Fr. 10'000.-- pro Geschäft.
    • Die Erstellung der Ranglisten des EB-Rennsportpokals sowie der internen Jahresmeisterschaft sowie anderer Vereins-Meisterschaften.

    1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn vom Gesamtvorstand mindestens das absolute Mehr der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Damit ein Beschluss gültig ist, bedarf es der einfachen Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
    2. Zeichnungsberechtigt für die EQUIPE BERNOISE sind alle Vorstandsmitglieder. Für einschneidende Belange betreffend der EQUIPE BERNOISE müssen kollektiv der Präsident und der Vizepräsident oder einer der Genannten zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied unterzeichnen.

  9. Aus den Reihen der Mitglieder werden anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung alljährlich zwei Rechnungsrevisoren gewählt. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten über dieselbe dem Vorstand, zuhanden der ordentlichen Hauptversammlung, schriftlich einen Bericht. Sie sind befugt, jederzeit Zwischenrevisionen durchzuführen.

  10. Geschäftsjahr
    Das Geschäftsjahr der EQUIPE BERNOISE entspricht dem Kalenderjahr. Dies gilt für sämtliche Geschäfte inklusive der Mitgliedschaft.

  11. EB-Rennsportpokal/Jahresmeisterschaft
    Alljährlich auf Ende des Kalenderjahres wird dem besten Fahrer der gestiftete "EB-Rennsportpokal" zugesprochen. Zusätzlich werden Mitglieder, die Gesamtsieger in der Schweizermeisterschaft oder in anderen anerkannten Meisterschaften geworden sind, mit einem Spezialpreis ausgezeichnet. In der Jahersmeisterschaft wird ein Wanderpreis sowie Naturalpreise vergeben. Diese werden anlässlich der Rangverkündigungen im Anschluss an die Hauprversammlung der EQUIPE BERNOISE übergeben.
    Über die Verteilung der Titel entscheiden in erster Linie die separaten, von der Hauptversammlung genehmigten Reglemente, und zweitinstanzlich der Vorstand.
    Die Reglemente "EB-Rennsportpokal" und "Jahresmeisterschaft" werden jährlich durch den Vorstand den Gegebenheiten angepasst und werden durch die Hauptversammlung genehmigt. Die Reglemente können auch im Internet angeschaut und heruntergeladen werden.

  12. Die Liquidation ist durch den Vorstand vorzunehmen, es sei denn, die Mitglieder- oder die Hauptversammlung ernenne einen Liquidator oder eine Liquidationskommission.
    Ergibt die Liquidation einen Überschuss, muss dieser in irgend einer Form dem Automobilrennsport zu Gute kommen.

  13. Die EQUIPE BERNOISE haftet für seine Verbindlichkeit ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.
    Die EQUIPE BERNOISE anerkennt keine Haftung aus der sportlichen Tätigkeit seiner Mitglieder. Die Sorge für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere bei Unfällen während den Trainings oder im Wettkampf, ist Sache der einzelnen Mitglieder.

Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 21. Februar 2014. Diese Neufassung wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.

Liebefeld, 16. Februar 2018

EQUIPE BERNOISE

Der Präsident: Evelyne Woodtli

Die Sekretärin: Cornelia Steck

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